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Wolfsmanagement in Niedersachsen Deutschland

Das BZWW beschreibt das Wolfsmanagement in Niedersachsen: Wolfszahlen, Risse, Monitoring, Entnahme, Entschädigungen und Prävention.

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Verdacht auf Wolfsübergriff? Bitte sofort melden!

Wolfsmanagement Niedersachsen
Quelle: Alexander Zam/iStock Getty Images Plus via Getty Images

Unter der Woche:

Ihre direkt zuständige Bezirksförsterei: „Kartendarstellung der Bezirksförstereien in Niedersachsen“

oder

0511 3665 1500

Am Wochenende und an Feiertagen:

0511 3665 1500

Wie viele Wölfe gibt es in Niedersachsen?

  • Wolfsrudel: 54
  • Paare: 7
  • Einzeltiere: 2

Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte 

Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt*: 394

* Geschätzte Zahl Wölfe insgesamt: Zur Berechnung wurden die Zahlen aus der jährlichen Veröffentlichung der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf; Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland Statusbericht 2024/2025: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte) herangezogen. Die DBBW erfasst Rudel, Paare und Einzeltiere. Für die durchschnittliche Rudelstärke hat das BZWW den Faktor 7 angesetzt. Diese Vorgehensweise orientiert sich an Mittelwerten wissenschaftlicher Publikationen und Statusberichte.

Wie viele Risse und Schäden an Weidetieren gibt es in Niedersachsen?

2024: Risse = 1004, Übergriffe = 262

  • Schafe/ Ziegen: 912
  • Rinder: 75 
  • Gehege/ Andere: 17

Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2024: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden

Wie erfolgt die Rissbegutachtung in Niedersachsen?

  • Unverzügliche Meldung nach Kenntnisnahme an die Niedersächsischen Landwirtschaftskammer oder direkt an die zuständigen Bezirksförster
  • Hotline der Niedersächsischen Landwirtschaftskammer zu Meldung von Rissen: 0511 - 3665 1500
  • Rissbegutachtung flächendeckend durch die Bezirksförster der LWK vor Ort (Wolfsberaterinnen und Wolfsberater in Niedersachsen)
  • Rissprotokoll der Förster für Ausgleich finanzieller Schäden ausschlaggebend
  • Vorteile: 
    • Zentrale Struktur
    • Neutralität der Rissbegutachtung (da eine hoheitliche Aufgabe, kein Ehrenamt bzw. „Wolfsfreunde“) → schafft Vertrauen bei den WTH

Quellen:

https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/38891_Rissbegutachtung (Stand Mai 2026)

https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/38882_Wolfsmanagement_Landwirtschaftskammer_%C3%BCbernimmt_Rissbegutachtung (Stand Mai 2026)

 

Heidschnucken grasen in der Lüneburger Heidelandschaft.
Eine Herde Heidschnucken grast in der blühenden Landschaft der Lüneburger Heide.
Quelle: Frederik/imageBROKER via Getty Images

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Wie erfolgt das Wolfsmonitoring in Niedersachsen?

  • Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) über eine Kooperationsvereinbarung mit dem Land offiziell mit dem Wolfsmonitoring beauftragt
  • Vorteile:
    • Jäger sind durch rechtliche Bestimmungen flächendeckend verbreitet 
    • gute Kenntnisse über das örtliche Vorkommen von Wildtieren und sind im Erkennen von Wildtierhinweisen geschult und staatlich geprüft
    • direkt betroffene Interessensgruppe hat hohes Interesse an einem möglichst vollständigen und realitätsnahen Monitoring
  • Monitoringberichte werden quartalsweise erstellt und können online eingesehen werden (Monitoringberichte

Quelle: https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsmonitoring (Stand Mai 2026)

Wie sind Jagd und Entnahme von Wölfen in Niedersachsen organisiert?

  • Der Wolf wurde bereits 2022 in das Niedersächsische Jagdgesetz (NJagdG) aufgenommen, wobei eine ganzjährige Schonzeit eingeräumt wurde. 

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Niedersächsischer Wolfsmanagementplan Grundsätze und Leitlinien im Umgang mit freilebenden Wölfen 2022 (https://www.nlwkn.niedersachsen.de/der-wolf-in-niedersachsen/der-wolf-in-niedersachsen-162117.htm l)

Wie funktioniert der Herdenschutz in Niedersachsen?

Gelder kommen aus Landes- und GAK-Mitteln.

  • 2 wichtige Richtlinien in Niedersachsen: 
    • „Richtlinie Wolf“ (=Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Förderung der Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen; gewährt Billigkeitsleistungen
      • Eine Billigkeitsleistung ist eine staatliche oder behördliche finanzielle Zahlung, auf die rechtlich kein Anspruch besteht. Sie wird aus Gründen der Fürsorge gewährt, um unverschuldete Härten, besondere Notlagen oder unzumutbare Nachteile auszugleichen.
      • Die „Richtlinie Wolf“ leistet einen Beitrag zum Schutz des Wolfes und soll Konflikte mit Tierhaltern mindern und in der Bevölkerung die Akzeptanz für die zurückkehrende Tierart Wolf fördern indem sie finanziellen Ausgleich bei Nutztierrissen vorsieht sowie Präventionsmaßnahmen in Form einer vorsorglichen Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden ermöglicht. 
      • Vorrausetzung der Billigkeitsleistung ist ein wolfsabweisender Grundschutz (Ausnahmen durch Unzumutbarkeit – selbst von guter fachlicher Praxis – für besondere Kulissen möglich (Deiche)
      • Bewilligungsbehörde ist die LWK
      • Bewilligung nach Prüfung eines schriftlichen Antrags nach Vordruck spätestens 6 Monate nach amtlicher Feststellung der Verursacherschaft
    • „Richtlinie SchaNa“ (= Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schaf- und Ziegenweidehaltung für Naturschutzzwecke in Niedersachsen) fördert den wolfsbedingten laufenden Mehraufwand in der Schaf- und Ziegenhaltung 
      • Ziel ist es den Einsatz und die Unterhaltung vorhandener wolfsabweisender Herdenschutzmaßnahmen durch die tierhaltenden Personen langfristig sicherzustellen und hierdurch zum Erhalt der Schaf- und Ziegenbestände beizutragen.
      • Dadurch soll die Grünlandnutzung und -pflege oder die Erhaltung anderer schützenswerter Kulturlandschaftselemente unterstützt werden.
      • Die einschlägigen Grundanforderungen an die Betriebsführung sowie die für den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) und sonstige einschlägige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht sind Fördervoraussetzung
      • Bewilligungsbehörde ist die LWK
      • Bewilligung nach Prüfung eines schriftlichen Antrags

Präventionszahlungen 2024: ca. 6.147.000 €

  • Nach „Richtlinie Wolf“ 
    • Maßnahmen zum Schutz von Schafen, Ziegen und Gehegewild werden im gesamten Landesgebiet gefördert

      • bei Schafen bis maximal 10 Tieren oder nach Übergriffen
      • bei Rindern und Pferden Beschränkung auf gesondert für die betreffende Tierart festgelegte Gebiete unter Berücksichtigung des Gefährdungspotenzials und des aktuellen Rissgeschehens oder nach Übergriffen (Präventionsanträge zum Herdenschutz vor Wolfsangriffen im Rahmen der Richtlinie Wolf)
      • gefördert wird die erstmalige Nachrüstung oder Neuanschaffung von Zäunen und Anlagen nebst Zubehör zur Errichtung eines wolfsabweisenden Grundschutzes von Schafen, Ziegen und Gehegewild
      • die erstmalige Anschaffung von wolfsabweisenden Pferchen oder Nachtgattern
      • darüberhinausgehende Schutzmaßnahmen sofern fachlich erforderlich
      • Herdenschutzhunde aus bewährten Arbeitslinien, die ihre individuelle Tauglichkeit als Herdenschutzhund nachgewiesen haben 

       

  • Nach „Richtline SchaNa“
    • Laufende Kosten für Herdenschutz ab 11 Schafen bzw. Ziegen 
      • beinhaltet Personal- und Sachausgaben für den Einsatz sowie für Wartung und Pflege von Herdenschutzzäunen oder die Haltung und den Einsatz von Herdenschutzhunden.
      • Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Primärproduzenten (haupt- oder nebenerwerblich), die Schafe und Ziegen zur Grünlandnutzung und -pflege oder zur Erhaltung anderer schützenswerter Kulturlandschaftselemente halten, sowie nicht-gewerbliche Hobbytierhalter.
      • Zuwendungsfähig sind Schafe und Ziegen, die zum Stichtag 3. Januar des Antragsjahres über neun Monate alt sind und in Weidehaltung auf Flächen des Landes Niedersachsen (Förderkulissen) gehalten werden.
      • Ein wolfsabweisender Grundschutz für Schafe und Ziegen in Weidehaltung muss vorhanden sein.

 

Entschädigungen 2024: ca. 182.000 €

  • Entschädigungen nur nach „RiLi Wolf“
  • für durch den Wolf verursachte Schäden an Tieren für Tierverluste (insbesondere direkte Tötung, Verluste aufgrund vorhergehender Verletzungen und Verluste durch Verwerfen [Fehlgeburten/Aborte]) oder Verletzungen, einschließlich der erforderlichen Ausgaben für Tierarztkosten.

Quellen: 

https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/35037_Richtlinie_Wolf (Stand Mai 2026)

Bundesrechnungshof: https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/BWV-Leitsatz/01/billigkeitsleistungen-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=4 

file:///C:/Users/wolfke/Downloads/mbl-2025-50_Richtlinie%20Wolf.pdf

https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/42553_Schaf-_und_Ziegenweidehaltung_fuer_Naturschutzzwecke_in_Niedersachsen_Richtlinie_SchaNa (Stand Mai 2026)

https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/35050_Praeventionsantraege_zum_Herdenschutz_vor_Wolfsangriffen_im_Rahmen_der_Richtlinie_Wolf (Stand Mai 2026)

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